Personendekontamination und Hautprophylaxe

Personendekontamination und Hautprophylaxe

K. Henning, P. Gojowczyk

Auftretende Hautkontaminationen entstehen durch Kontakt mit wässrigen, kontaminierten Lösungen sowie durch Übertragung von radioaktiv kontaminierten Schmutzpartikeln.

Unter der Voraussetzung, dass keine Entzündungen oder Verletzungen der Hautoberfläche vorhanden sind, ist in der Regel nur ein begrenzter Teil der Oberhaut (Epidermis) kontaminiert, und zwar betrifft dies die oberen Lagen der Hornschicht. Die intakte Hornschicht besitzt eine Barrierefunktion und bietet Schutz gegen das Eindringen von Chemikalien und partikulärem Schmutz. Schädigung der Hornschicht kann durch Wasser, Lösemittel, Alkalien und Säuren erfolgen.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Hornschicht als natürliche Barriere gegen das Eindringen flüssiger und partikulärer Verunreinigungen in tiefere Schichten der Haut funktioniert. Bei Vorliegen einer intakten unbeschädigten Hornschicht kann das Risiko einer Inkorporation als gering angesehen werden.

Bei der Durchführung einer dekontaminierenden Hautreinigung wie auch bei der regelmäßigen täglichen Hautreinigung muss dafür Sorge getragen werden, dass Säureschutzmantel und Hornschicht nicht angegriffen werden. Die tägliche Reinigung, wie auch die dekontaminierende Reinigung, müssen mit einem hautmilden schwachsauren Waschpräparat durchgeführt werden. Zusätzlich ist die Anwendung einer hautschützenden nichtfettenden Hautlotion als tägliche prophylaktische Maßnahme vorzunehmen. Bei Einhaltung einer systematischen und regelmäßig durchzuführenden Verfahrensweise zur Hautreinigung und Hautprophylaxe sowie einer gezielten Vorgehensweise bei der dekontaminierenden Hautreinigung lassen sich Hautschädigungen vermeiden und aufgetretene Kontaminationen wieder entfernen. Diese Vorgehensweise umfasst ein 3-Säulen-Konzept, nämlich den Schutz, die Reinigung und die Pflege der Haut.